Rechtstipp: Strafrecht - Gefälschte Atteste können in den Knast führen
Hat eine Hausärztin in der »Corona-Zeit« mehr als tausend gefälschte Atteste gegen Bezahlung und nach Bestellung ausgegeben, die Patienten - ohne Untersuchung - von der Maskenpflicht befreiten oder ihnen bescheinigten, nicht geimpft werden zu dürfen, so muss sie dafür eine Gefängnisstrafe absitzen. (Außerdem hat die Ärztin Corona-Schnelltests bestellt, ohne sie zu bezahlen und sie besaß ein Elektroschockgerät ohne Prüfzeichen, was ein Waffendelikt ist). Gegen die Ärztin wurde eine Haftstrafe in Höhe von zwei Jahren und acht Monaten ausgesprochen. (BGH, 5 StR 130/25) – vom 17.06.2024
Steuertipp: Gewerbesteuer - Eine GmbH ist keine "berufsbildende Einrichtung"
Gibt ein Geschäftsführer einer GmbH als Dozent Unterricht an einem Fortbildungsinstitut, das in ganz Deutschland die Vorbereitung auf von Industrie- und Handelskammern abgenommenen Prüfungen anbietet, so darf das Finanzamt den Gewinn, den die Gesellschaft aus dem Unterricht erzielt, mit Gewerbesteuer belegen. Zwar werde der Unterricht an berufsbildenden Einrichtungen abgehalten, die nicht gewerbesteuerpflichtig sind. Die ausführende GmbH selbst aber stelle eine solche bildende Einrichtung nicht dar. (BFH, V R 33/23) - vom 15.05.2025