Tipp des Tages

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Steuertipp: Gewerbesteuer - Gemietete Stellplätze eines Imbissbudenbetreibers sind "Vermögen"

Der Betreiber mehrerer Imbissbuden, der mit seinen mobilen Verkaufsständen an ständig wechselnden Orten steht (auf Märkten oder auf Kirmessen) und dafür kurzzeitig jeweils Standplätze anmietet, muss sich diese Mieten bei der Ermittlung der Gewerbesteuer zurechnen lassen. Es handele sich dabei um fiktives Umlaufvermögen. Liegen jeweils Mietverträge vor, so gehört das »Wirtschaftsgut Stellplatz« unstrittig zum Anlagevermögen, so wie es der Fall wäre, wenn der Mieter Eigentümer des angemieteten Mietgegenstandes wäre. (BFH, III R 39/21) - vom 12.10.2023

Rechtstipp: Arbeitsrecht - Ein Kirchenkreis ist kein öffentlicher Arbeitgeber

Bewirbt sich ein Schwerbehinderter um eine Stelle in der Verwaltung eines Kirchenkreises (hier in der evangelischen Kirche), und wird er nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, so kann er keine Entschädigungszahlung mit der Begründung verlangen, eine Einladung des "öffentlichen Arbeitgebers" sei - wegen der Schwerbehinderung - verpflichtend gewesen. Der Kirchenkreis sei nicht als Körperschaft anzusehen, die staatliche Aufgaben wahrnehme. Eine solche kirchliche Körperschaft diene primär der Erfüllung kirchlicher Aufgaben. (BAG, 8 AZR 318/22)