02.05.2025
Seit 75 Jahren gewähren die Richter am Bundesfinanzhof (BFH) Rechtschutz in Steuer- und Zollangelegenheiten. Sie entscheiden, ob die Finanzgerichte Bundesrecht richtig anwenden.
Der BFH betont, für Unabhängigkeit in der Finanzgerichtsbarkeit zu stehen. Seit seiner Gründung 1950 sorge dafür, dass das Steuerrecht einheitlich ausgelegt und angewendet wird. Der Rechtsschutz in Steuersachen ermögliche es jedem Bürger, Steueransprüche des Staates zu überprüfen. Effektiv sei dieser Rechtschutz dann, wenn steuerrechtliche Streitfragen zwischen den Steuerpflichtigen und den Finanzbehörden schnell und kompetent geklärt werden.
Für die Arbeit der Justiz nehme legal tech in den kommenden Jahren den größten Einfluss auf die richterliche Arbeit. Der BFH müsse Antworten finden auf die Veränderungen, die sich aus der digitalisierten Steuerfestsetzung durch die Finanzverwaltung neu ergeben. Die elektronische Gerichtsakte sei im Alltag des obersten Bundesgerichts für Steuern und Zölle etabliert. Das führt laut BFH zu einer enormen Flexibilisierung der Arbeitsabläufe, sowohl innerhalb der Senate als auch in der Kommunikation mit den Beteiligten aufseiten von Steuerberater- und Rechtsanwaltschaft sowie der Finanzbehörden (elektronischer Rechtsverkehr).
Weiter weist der BFH darauf hin, dass internationale Regelungen das Steuerrecht immer komplexer werden lassen. Die zunehmende europäische Integration erfasse besonders das Gebiet des europäischen Steuerrechts. Europarechtliche Regelungen beeinflussten in immer größerem Umfang Entscheidungen über steuerrechtliche Sachverhalte. Die Komplexität des Steuerrechts werde dadurch weiter gesteigert. Das schlage sich konkret in seiner Arbeit nieder, so der BFH: Die Beurteilung der einschlägigen Verfahren werde anspruchsvoller und die Anzahl der Verfahren, in denen europarechtliche Fragen die Entscheidung beeinflussen, größer.
Bundesfinanzhof, Internetseite vom 02.05.2025