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23.03.2026

Unterhaltsvorschuss: Die Linke stößt Reform an

Die Linke will den Unterhaltsvorschuss reformieren, um die Chancen für Kinder Alleinerziehender zu verbessern. Das fordert die Fraktion in einem Antrag (BT-Drs. 21/4539). Dieser wird am 25.03.2026 erstmals durch den Bundestag beraten.

Im Anschluss wird er den Ausschüssen überwiesen; federführend soll der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sein. 

Die Linke fordert in ihrem Antrag eine Reform des Unterhaltsvorschusses. Einschränkungen im Unterhaltsvorschussgesetz führten dazu, dass die Leistungen viele Unterhaltsberechtigte nicht erreichten, heißt es in der Vorlage. So würden Alleinerziehende mit Kindern über zwölf Jahren den Unterhaltsvorschuss nur nach einer Bedarfsprüfung erhalten, kritisieren die Abgeordneten.

Sie fordern die Bundesregierung unter anderem auf, das Kindergeld wie bei regulärer Unterhaltsleistung lediglich hälftig anstatt voll auf die Leistungen des Unterhaltsvorschusses anzurechnen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Unterhaltsvorschuss tatsächlich den Mindestunterhalt deckt. Die Bedarfsprüfung für über zwölfjährige Kinder soll nach dem Willen der Fraktion abgeschafft und das höchstmögliche Bezugsalter des Unterhaltsvorschusses an das höchstmögliche Bezugsalter des Kindergeldes gekoppelt, also von der Vollendung des 18. auf die Vollendung des 25. Lebensjahres ausgeweitet werden.

Deutscher Bundestag, PM vom 20.03.2026